FABIAN HANDBUCH: HANDBUCH DER HISTORISCHEN BUCHBESTÄNDE IN DEUTSCHLAND, ÖSTERREICH UND EUROPA SUB Logo
 
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Bibliothek des Bundesverwaltungsgerichts

Siehe auch: [[Bundesgerichtshof: der beim BGH beschriebene Altbestand ist in wesentlichen Teilen beim BVerwG Bundesverwaltungsgericht zu finden]]

Adresse. Simsonplatz 1, 04107 Leipzig [Karte]
Telefon. (0341) 2007 1632
Telefax. (0341) 2007 1602
Bibliothekssigel. <B 791>

Unterhaltsträger. Bundesverwaltungsgericht (Bundesminister der Justiz)
Funktion. . Bibliothek für die Mitarbeiter des Bundesverwaltungsgerichts; für Externe nur zugänglich, wenn die gesuchte Literatur ausschließlich in der Bibliothek des Bundesverwaltungsgerichts vorhanden ist.
Sammelgebiete. 1. Allgemeine Sammelgebiete: Rechts- und Staatswissenschaften, insbesondere Öffentliches Recht und dessen Geschichte. - 2. Besondere Sammelgebiete: Verwaltungs- und Verfassungsrecht.

Benutzungsmöglichkeiten. Präsenzbibliothek. Schriftliche oder telefonische Anmeldung erforderlich. - Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 7.30-17.30 Uhr, Freitag 7.30-17 Uhr. Leihverkehr: DLV.
Technische Einrichtungen für den Benutzer. Kopiergerät.
Gedruckte Informationen. Informationen über das Bundesverwaltungsgericht. 5. Aufl. Berlin 1994. - Schade, Heidemarie (Bearb.): Berliner Bibliotheken. Bd Geschichtswissenschaften, Berlin 1982, S. 14-15; Bd Recht, Staat, Verwaltung. Berlin 1985, S. 22-24.

1. BESTANDSGESCHICHTE

1.1 Das 1953 in Berlin gegründete Bundesverwaltungsgericht (BVG) ist die Nachfolgeinstitution des ehemaligen Königlich Preußischen Oberverwaltungsgerichts (OVG). Die Gründung seiner Bibliothek erfolgte 1875 zugleich mit der Einrichtung des OVG als Revisionsgericht und höchster Instanz in Verwaltungsstreitverfahren. Ziel war, eine leistungsfähige Fachbibliothek einzurichten, die den hohen Ansprüchen und vielfältigen Aufgaben des Gerichts entsprach. Damit waren von Anfang an die Arbeitsgebiete des Gerichts primäre Richtlinien des Bestandsaufbaus und der Beschaffungspolitik der Bibliothek. Als Hauseinrichtung befriedigte die Bibliothek in erster Linie den Eigenbedarf des OVG und diente als Präsenzbibliothek für wenige und nur in Ausnahmefällen zugelassene Fremdbenutzer.

1.2 Zu den ersten Jahren der Bibliothek ist kaum brauchbares Quellenmaterial vorhanden. So läßt sich beispielsweise nichts über den ursprünglichen Bestandsumfang sagen, da der Bibliotheksetat nicht gesondert im Haushaltsplan des OVG nachgewiesen wurde. Bekannt ist lediglich, daß die Bibliothek vom Kgl. Gesetzsammlungs-Amt Freiexemplare der Gesetzessammlungen erhalten hat.

1.3 Im Jahre 1877 betrug ihr Gesamtumfang ca. 2700 Bde. Die Bestandserweiterung blieb auch bis zur Jahrhundertwende gering. Über den Bibliotheksetat liegen erstmals 1928 konkrete Angaben vor. Von diesem Zeitpunkt an läßt sich aus den Haushaltsplänen des OVG ersehen, daß die Bibliothek pro Jahr durchschnittlich 14,3 Prozent der Sacttel erhielt. Nimmt man diese Zahl als Berechnungsgrundlage, so verfügte sie Ende des 19. Jhs über etwa 3400 Mark jährlich. Die Personalsituation der Bibliothek des OVG ähnelte der anderer Behördenbibliotheken. Die Betreuung wurde einem Beamten des allgemeinen Verwaltungsdienstes anvertraut.

1.4 Im Jahre 1887 betrug der Bestandsumfang 15.000 bis 17.000 Bde, der jährliche Zuwachs lag bei 800 bis 1500 Bdn. 1906 war die Bibliothek bereits auf 20.000 Bde und 4000 Landkarten angewachsen. Der Bibliotheksetat dürfte um diese Zeit bei durchschnittlich 10.850 Mark pro Jahr gelegen haben. 1894 legte der damalige Kurator der Bibliothek, Carl Waldeck, einen Bandkatalog vor (s. u. 3.2), der über 3000 Titel in systematischer Ordnung enthielt. Davon entfielen 86 Prozent auf juristisches Schrifttum, die restlichen Titel verteilten sich auf Sachgebiete allgemeinwissenschaftlichen Inhalts. Der Sammelschwerpunkt lag nach diesem Katalog bei der Literatur zum Staats- und Verwaltungsrecht (53 Prozent). Neben der juristischen Fachliteratur wurden aber auch die Periodika sowie Wochen- und Monatsschriften anderer Fachgebiete angeschafft. Sie wurden allerdings 1906 teilweise ausgesondert und meist makuliert.

1.5 Am 7. Januar 1900 wurde Dr. Maximilian Schultzenstein (1847-1922) zum neuen Bibliothekskurator ernannt. Im Jahre 1902 legte er einen detaillierten Bericht über den Zustand und die Mängel der Bibliothek vor. Hierin monierte er insbesondere das Mißverhältnis zwischen den sich immer stärker erweiternden Aufgaben des Gerichts und dem vorhandenen Buchbestand. Des weiteren forderte er die dringend notwendige Ergänzung des 1894 gedruckten Bandkataloges. Aufgrund dieser Eingabe gelang zum einen eine Aufstockung des Personals. Zum anderen erfolgte in den Jahren 1902 bis 1906 eine Neukatalogisierung des Bestandes zwecks Herausgabe eines aktuellen gedruckten Bibliothekskataloges.

1.6 1907 konnte die inzwischen auf ca. 20.000 Bde angewachsene Bibliothek die eigens für sie konzipierten Räume im neuerrichteten Dienstgebäude des OVG in der Hardenbergstraße in Charlottenburg beziehen. Ein aktueller gedruckter Bandkatalog mit insgesamt etwa 5880 bibliographischen Einheiten wurde fertiggestellt (1909 und 1913 erschienen dazu jeweils Nachtragsbände; s. u. 3.2). Der Buchbestand wurde nach einem mit der systematischen Gliederung des Katalogs korrespondierenden Aufstellungsmodus umgestellt. Bis 1916 wurde der Buchbestand der Bibliothek auf insgesamt 31.500 Bde erweitert, die Zahl der Landkarten stieg auf 5200. Der wachsende Bücherbestand war nicht allein Folge eines gestiegenen und regelmäßig gewährten Etats, sondern auch auf großzügige Buchgeschenke besonders durch die Richter des Hauses zurückzuführen. Ihre Namen finden sich teilweise in den betreffenden Bänden.

1.7 Im Ersten Weltkrieg und in der Weimarer Republik gestaltete sich der Bibliotheksetat den inflationären Verhältnissen der Zeit entsprechend wechselvoll. Durch die 1924 erfolgte Übernahme der Büchersammlung des 1913 gegründeten Landeswasseramtes erfuhr die Bibliothek des OVG offenbar nur geringen Zuwachs. Da sich in ihrem Bestand nur wenige Exemplare aus der ehemaligen Bibliothek des Landeswasseramtes nachweisen lassen, wurden sie anscheinend als Dubletten weitergegeben. Auch aus ihren eigenen Beständen verkaufte oder makulierte die Bibliothek des OVG wiederholt nicht mehr benötigte oder inhaltlich überholte Bücher. Der Bestandsumfang wuchs von 1916 bis 1933 um 8500 Bde und betrug rund 40.000 Bde. Der Gesamtbestand an Landkarten wuchs bis 1925 auf 5700 Exemplare an, danach wurde deren Erwerbung offensichtlich eingestellt.

1.8 In den Jahren 1933 bis 1945 erfuhr das OVG eine massive Einschränkung seiner Kompetenzen. Inwieweit sich die einschneidenden politischen Veränderungen auf die Bibliothek auswirkten, ist nicht bekannt. Lediglich bei den Erwerbungen läßt sich die damals allgemein übliche Einflußnahme feststellen. So wurden in einem Runderlaß des Preußischen Ministeriums des Innern die Behördenbibliotheken angewiesen, nationalsozialistisches Schrifttum anzuschaffen und für dessen Verbreitung unter der Beamtenschaft zu sorgen. 1933 übernahm die Bibliothek 5911 der insgesamt rund 12.000 Bde der seit 1845 bestehenden Bibliothek des Oberlandeskulturgerichts, das im Zuge der 1931 verordneten " Vereinfachung der Behördenorganisation" in das OVG integriert wurde. Das Oberlandeskulturgericht war als Drittinstanz einer besonderen Gerichtsbarkeit für Auseinandersetzungen um Grund und Boden zuständig. Bei dem übernommenen Bestand der Bibliothek des Oberlandeskulturgerichts handelte es sich zumeist um Titel, die bis zum Ersten Weltkrieg erschienen waren. Auch Landkarten waren zahlreich vertreten. Dubletten wurden an andere Interessenten weitergegeben. Die Sammlung wurde geschlossen aufgestellt; fast alle einschlägigen Rechtsgebiete waren vertreten.

1.9 Im Jahre 1936 gab die Bibliothek des OVG 895 Bde an die Akademie für Deutsches Recht in München Dubletten von Gesetzeskommentaren und einige Periodika, von denen 829 aus dem Bestand der OVG-Bibliothek und 66 Bde aus der Bibliothek des ehemaligen Oberlandeskulturgerichts stammten. Bis 1943 hatte sich der Bestand auf rund 50.600 Bde vermehrt, obwohl wiederholt ältere, überholte Bücher und Zeitschriften ausgesondert wurden.

1.10 Am 1. Mai 1941 trat der Erlaß Hitlers über die Errichtung eines Reichsverwaltungsgerichts (RVG) in Kraft (1946 aufgehoben). Diese Maßnahme hatte einschneidende Auswirkungen auf das OVG, das mit sieben weiteren Behörden zum RVG verschmolzen wurde. Für die Bibliothek bedeutete dies ebenfalls die Aufgabe ihrer Eigenständigkeit und die Integration in die Bibliothek des RVG. Aus dieser Zusammenlegung resultieren noch einige Werke der 13.680 Bde umfassenden Bibliothek des ehemaligen Reichswirtschaftsgerichts in der Bibliothek des heutigen BVG.

1.11 Der Buchbestand der Bibliothek des Preußischen Oberverwaltungsgerichts überstand den Zweiten Weltkrieg ohne größere Verluste und konnte so zum Grundstock der Bibliothek des 1953 eingerichteten Bundesverwaltungsgerichts werden. Einzig die Landkartensammlung wurde völlig vernichtet. Die Bibliothek hat heute die Aufgabe, die für die Rechtsprechung des Hauses notwendige Fachliteratur zu sammeln und bereitzustellen. Besonderer Wert wird auf die möglichst vollständige Beschaffung des deutschen Schrifttums zum Verwaltungs-, Staats- und Verfassungsrecht gelegt.

2. BESTANDSBESCHREIBUNG

2.1 Die Bibliothek umfaßt heute bei einem Gesamtbestand von ca. 162.000 Bdn 5231 vor 1900 erschienene Titel (ca. 4 Prozent des Gesamtbestandes). Die Auszählung des Altbestandes der Bibliothek des früheren OVG und der später hinzu gekommenen Bibliothek des ehemaligen Oberlandeskulturgerichts erfolgte anhand der Systematischen Kataloge (s. u. 3.2). Beide Sammlungen werden getrennt beschrieben.

Chronologische Übersicht und Übersicht nach Sprachen

2.2 Die Bibliothek des OVG umfaßt heute insgesamt 3617 vor 1900 erschienene Titel. Davon stammen 2 Titel aus dem 16. Jh, 30 aus dem 17. Jh, 247 aus dem 18. Jh und 3269 Titel (ca. 90 Prozent) aus dem 19. Jh. 69 Titel sind ohne Erscheinungsjahr.

2.3 Bei der geschlossen aufgestellten Bibliothek des Oberlandeskulturgerichts handelt es sich um 1614 vor 1900 erschienene Titel. Auf das 17. Jh entfallen 7 Titel, 57 Titel auf das 18. Jh, 1526 Titel (ca. 95 Prozent) stammen aus dem 19. Jh. Bei 24 Titeln fehlt das Erscheinungsjahr.

2.4 Bei der Bibliothek des OVG liegen 3483 Titel (96 Prozent) des historischen Bestandes in deutscher Sprache vor, bei 100 Titeln handelt es sich um lateinische Werke. 26 Titel sind auf Französisch und jeweils 4 in englischer und italienischer Sprache verfaßt.

2.5 In der Bibliothek des Oberlandeskulturgerichts gliedert sich der historische Bestand in sprachlicher Hinsicht ähnlich. Der Schwerpunkt liegt mit 1586 Titeln (98 Prozent) auf deutschsprachiger Literatur, lediglich 26 Titel sind in lateinischer und 2 Titel in französischer Sprache.

Systematische Übersicht

Bibliothek des OVG

2.6 Mit 3277 Titeln (ca. 91 Prozent) liegt der Schwerpunkt der Bibliothek des OVG erwartungsgemäß auf dem juristischen Schrifttum. Im Katalog erscheinen die Titel in der Hauptsachgruppe Rechts- und Staatswissenschaften. Die restlichen 340 Titel verteilen sich auf 10 weitere Hauptsachgruppen, wobei lediglich 193 Titel zur Geschichte und Geographie erwähnenswert sind. Als Beispiel seien die Acta pacis Westphalicae publica oder Westfälische Friedensverhandlungen und Geschichte von Johann Gottfried von Meiern genannt (1734-1743).

2.7 In die Rechtswissenschaften gehören insgesamt 1835 Titel. Dabei entfällt mit 1635 Titeln die größte Anzahl auf den Bereich Deutsches Recht (in Abgrenzung zu den Fremden Rechten, zum Internationalen Recht, Völkerrecht und Recht der Juden). Hier wiederum sind als Schwerpunkte die Bereiche Quellen deutschen Rechts mit 301 Titeln und Materien deutschen Rechts/Bürgerliches Recht mit 209 Titeln anzuführen, von denen 32 aus dem 18. Jh stammen. In dieser Gruppe finden sich alle Autoritäten der Rechtswissenschaft, so Carpzow, Coccejus, Grotius, Mylius, Pufendorf, Suarez u. a., die mit frühen Ausgaben ihrer Werke aus dem 17., 18. und 19. Jh vertreten sind. Auch das älteste Buch der Bibliothek gehört hierhin: eine Sammlung von Gesetzen, die der Reichstag zu Augsburg im Jahre 1548 verabschiedet hat (Abschiedt der Roem. Keys. Maiest. und gemeyner Stend uff dem Reichsztag zu Augspurg uffgericht, 1548). Der Einband des nur gehefteten Bandes besteht aus dem Fragment einer spätmittelalterlichen liturgischen Notenhandschrift auf Pergament. Wie viele andere alte Werke stammt auch dieses aus dem Bestand der Bibliothek des ehemaligen Kammergerichts, die seinerzeit der Bibliothek des früheren OVG ältere Rechtsliteratur übereignet hat.

2.8 Unter den in großer Vollständigkeit gesammelten Parlamentsschriften sind neben den Materialien des Reichstages (ab 1871 ff.) und des preußischen Landtages besonders die älteren Parlamentaria zu nennen, unter denen sich die Protokolle der deutschen Bundesversammlung ab 1817, die Verhandlungen und Stenographischen Berichte der Deutschen verfassungsgebenden Reichsversammlung bzw. der Konstituierenden Nationalversammlung zu Frankfurt a. M. (1848-1849) sowie die Verhandlungen und Stenographischen Berichte des Reichstages des Norddeutschen Bundes (1867-1870) befinden. In die Reihe amtlicher Periodika gehört auch der Deutsche Reichsanzeiger und Preußische Staatsanzeiger (ab 1876 komplett).

2.9 Einen weiteren Sammelschwerpunkt des Deutschen Rechts stellen die Deutschen Partikularrechte dar. Mit 790 Titeln ist hier die Gruppe Preußen am stärksten vertreten, die sich in die Untergruppen Quellen Preußischen Rechts mit 172 Titeln und die einzelnen Materien des Preußischen Rechts mit 618 Titeln gliedert. Davon entfallen allein 424 Titel auf die Provinzialrechte. Hier handelt es sich um Gesetzessammlungen und Rechtsmaterien der einzelnen Provinzen Preußens. Die periodischen Amtsdruckschriften der ehemaligen preußischen Provinzen sind vom Zeitpunkt ihrer Ersterscheinung (Beginn des 19. Jhs) bis zu ihrer Einstellung gegen Ende des Zweiten Weltkriegs in seltener Geschlossenheit vorhanden.

2.10 Die Staatswissenschaften umfassen 1442 Titel. Dabei sind 455 Titel dem Staats- und Verwaltungsrecht insgesamt zuzuordnen; 400 Titel fallen in die Kategorie Deutsches Staats- und Verwaltungsrecht. Wiederum nehmen die Werke zum Preußischen Staats- und Verwaltungsrecht (226 Titel) den größten Raum ein. Auf die Untergruppe Polizeiwissenschaft entfallen 224 Titel, auf die Finanzwissenschaft 189 Titel und auf die Volkswirtschaft 111; Literatur zur Land-, Forst- und Wasserwirtschaft ist mit 183 Titeln vertreten.

Bibliothek des Oberlandeskulturgerichts

2.11 Bei einer Gesamttitelmenge von 1614 entfallen 901 Titel (ca. 56 Prozent) auf den Bereich der Rechtswissenschaft. In 12 Untergruppen findet sich Literatur aus allen einschlägigen Rechtsgebieten. Mit 240 Titeln liegt ein Schwerpunkt auf dem Preußischen Privatrecht, das sich in Gemeines Preußisches Privatrecht (118 Titel, überwiegend des 19. Jhs) und Preußisches Provinzialrecht (122 Titel) untergliedert. Einen weiteren Sammelschwerpunkt im Bereich der Rechtswissenschaft stellt das Deutsche Privatrecht mit 135 Titeln dar. Ausgenommen ist hier die Literatur zum Agrarrecht, die in einer eigenen Gruppe aufgeführt ist. Sie umfaßt 114 Titel. Das Staats- und Verwaltungsrecht und das Völkerrecht sind mit zusammen 127 Titeln vertreten.

2.12 Neben juristischen Werken verfügt die Bibliothek des Oberlandeskulturgerichts besonders über Literatur zur Land- und Forstwirtschaft, da es sich hierbei um eines der wichtigsten Arbeitsgebiete dieser Behörde handelte. Der Bereich umfaßt 206 Titel (13 Prozent des Gesamtbestandes) nahezu ausschließlich des 19. Jhs und in deutscher Sprache.

2.13 Erwähnenswert sind noch die Gruppen Geschichte und Geographie mit 203 Titeln und Staatswissenschaft mit 196 Titeln. Auf die restlichen Kategorien wie Lexika, Parlamentarische Verhandlungen, Amtsblätter etc. entfallen zwischen 17 und 30 Titel.

3. KATALOGE

3.1 Moderne allgemeine Kataloge

Für den Bestand nach 1945: Alphabetischer Katalog [nach PI]

Schlagwortkatalog

Katalog der Periodika [mechanische Wortfolge]

[alle Kataloge in Zettelform]

Für den Bestand bis 1945: Alphabetischer Katalog [nach PI]

Schlagwortkatalog

Katalog der Periodika [mechanische Wortfolge]

[alle Kataloge in Zettelform, werden heute aber nicht mehr benutzt, da aus ihnen auf photomechanischem Wege Bandkataloge erstellt wurden]

Die Bestände sind im Berliner Gesamtkatalog (bis 1990), nicht aber in der Zeitschriftendatenbank (ZDB) nachgewiesen.

3.2 Historische Kataloge

Katalog der Bibliothek des Königlichen Oberverwaltungsgerichts. Berlin 1894

Katalog der Bibliothek des Königl. Preußischen Oberverwaltungsgerichts. 2. Ausg. Berlin 1907; 1. Nachtrag. Berlin 1909; 2. Nachtrag nebst Gesamtregister. Berlin 1913

Katalog der Bibliothek des Königlichen Ober-Landeskulturgerichts. Berlin 1890/1902

[systematisch geordnet; enthält Nachtrag von 1902. 2. Nachtrag hschr., 1905]

[Es handelt sich jeweils um systematische Kataloge.]

4. DARSTELLUNGEN ZUR GESCHICHTE DER BIBLIOTHEK

4.1 Archivalien

Präsidialakten des Preuß. OVG, Geh. Staatsarchiv Berlin (West), Rep. 184

4.2 Darstellungen

Patzer, Karin: Die Bibliothek des Bundesverwaltungsgerichts als Beispiel einer Bundesgerichtsbibliothek. Diplomarbeit. Berlin: Institut für Bibliothekarausbildung der FUB 1979 [mschr.]

Stehr, Gunnar: Die Bibliothek des Preußischen Oberverwaltungsgerichts 1875-1945. Köln 1987

Stand: Mai 1995

Alwin Müller-Jerina


Quelle: Handbuch der historischen Buchbestände in Deutschland. Digitalisiert von Günter Kükenshöner.
Hrsg. von Bernhard Fabian. Hildesheim: Olms Neue Medien 2003.