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Universitätsbibliothek - Bereichsbibliothek Rechts- und Wirtschaftswissenschaften

Adresse. Heger-Tor-Wall 14, 49078 Osnabrück; [Karte]
Postfach 4469, 49034 Osnabrück
Telefon. (0541) 969-6100
Telefax. (0541) 969-6186
e-mail. [dauer@fsub1.ub.uni-osnabrueck.de]
Bibliothekssigel. <700>

Unterhaltsträger. Land Niedersachsen
Funktion. Hochschulbibliothek.
Sammelgebiete. 1. Allgemeine Sammelgebiete: Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. 2. Besondere Sammelgebiete: Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, Handels- und Wirtschaftsrecht, Verfahrensrecht, Kommunalrecht, Finanz- und Steuerrecht, Europarecht.

Benutzungsmöglichkeiten. Teilbibliothek Rechtswissenschaften: Präsenzbibliothek; Teilbibliothek Wirtschaftswissenschaften: Ausleihbibliothek. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9-22 Uhr, Samstag 9-19 Uhr, Sonntag 14-22 Uhr. Ausleihe: Montag bis Donnerstag 9-18 Uhr, Freitag 9-16 Uhr. Leihverkehr: DLV.
Technische Einrichtungen für den Benutzer. Kopiergeräte, Fotostelle in der Zentralbibliothek Alte Münze.
Hinweise für anreisende Benutzer. Anmeldung empfehlenswert. Die Bibliothek befindet sich in der Innenstadt, Nähe Stadthalle. Busverbindung ab Hauptbahnhof (Linien 13 und 15) Richtung Innenstadt bis Haltestelle Stadthalle oder Arndt-Platz. - Parkplätze hinter dem Haus.

1. BESTANDSGESCHICHTE

1.1 Die Bereichsbibliothek Rechts- und Wirtschaftswissenschaften wurde als Teil- und Fachbereichsbibliothek der Universitätsbibliothek Osnabrück 1980 gegründet und ist wie auch die Universitätsbibliothek selbst eine moderne Gebrauchsbibliothek mit ca. 220.000 Bdn. 1991 erwarb die Universitätsbibliothek die Bibliotheca Ius Commune, die die Entwicklung des kontinentaleuropäischen Rechts vom 13. bis zum ausgehenden 18. Jh umfassend dokumentiert, als geschlossene Sammlung von einem wissenschaftlichen Antiquariat. Die Bände sind gesondert in einem Raum der Bereichsbibliothek untergebracht und gegliedert in die drei Bereiche Rechtsquellen, Rechtswissenschaft im engeren Sinne und Rechtspraxis - systematisch aufgestellt. Die Bibliotheca Ius Commune wird durch einen Alphabetischen Katalog in Bandform erschlossen ( s. u. 3), sie ist noch nicht im Gesamtkatalog der Universitätsbibliothek nachgewiesen. Ausgezählt wurden die Bände in den Bibliotheksschränken und die Titel anhand des Alphabetischen Kataloges.

2. BESTANDSBESCHREIBUNG

2.1 Hauptgegenstand der Sammlung ist das gemeine römisch-kanonische Recht, das sogenannte ius commune, welches sich in Kontinentaleuropa in der Folge der Rezeption spätantiker Rechtsquellen herausbildete und bis zum Anfang des 19. Jhs galt. Chronologische Übersicht und Übersicht nach Sprachen

2.2 Bei einem Gesamtumfang von ca. 220.000 Bdn umfaßt der Bestand der Bibliotheca Ius Commune 1478 Titel in 867 Bdn. Zu den ältesten Werken zählen eine Inkunabel und 14 Postinkunabeln. Hinzu kommen 562 Titel aus dem 16. Jh und 320 aus dem 17. Jh, 587 aus dem 18. Jh und 8 aus dem 19. Jh. Die Schriften sind, bis auf ca. 150 Titel in deutscher Sprache, in lateinischer Sprache verfaßt. Systematische Übersicht

2.3 Die Beschreibung folgt der Aufstellung. Als ältere Rechtsquellen sind verschiedene, überwiegend im 16. und 17. Jh gedruckte Ausgaben des Corpus iuris civilis und des Corpus iuris canonici vorhanden. Der Codex Theodosianus des Jacobus Gothofredus (Lyon 1665) und der Codex legum antiquarum des Friedrich Lindenbrog (Frankfurt a. M. 1613), die bis ins 19. Jh hinein bedeutendste Sammlung der Germanenrechte, finden sich ebenso wie die Sammlung angelsächsischer Gesetze von David Wilkins (London 1721). Verschiedene Ausgaben des Sachsenspiegels, z. B. in der Bearbeitung durch Carl Wilhelm Gärtner (Leipzig 1732) oder Christoph Zobel (Leipzig 1563), seien als Quellen des mittelalterlichen deutschen Rechts genannt. Die Rechtsentwicklung in der Frühen Neuzeit dokumentieren im Bereich der Rechtsquellen zahlreiche Gesetze, darunter etliche Prozeßordnungen, von Reich, Ländern und Städten. Unter den Land- und Stadtrechten sind die Nürnberger Stadtrechtsreformation von 1479 und die Reformation des bayerischen Landrechts von 1518 (München 1518) von besonderem Interesse. Beide Reformationen liegen als Erstdrucke vor, die Nürnberger Stadtrechtsreformation, gedruckt 1484 bei Anton Koberger, ist zudem die einzige Inkunabel der Bibliothek. Hingewiesen sei auch auf Abraham Saur, Fasciculus iudiciarii ordinis (Frankfurt a. M. 1588). Die Reichsgesetze seit der Goldenen Bulle und zahlreiche territoriale Gesetzessammlungen des 18. Jhs, wie der sächsische Codex Augusteus (Leipzig und Dresden 1724) und der Codex Austriacus ( Wien 1704), gehören ebenso zum Rechtsquellenbestand der Bibliothek wie Gesetzessammlungen aus Neapel, der Toskana, Portugal und Ungarn, vorwiegend in Ausgaben vom Ende des 18. Jhs.

2.4 Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Justinianischen Corpus iuris civilis auf der einen Seite sowie mit den Rechtsquellen der Kirche andererseits begann Ende des 11. und Anfang des 12. Jhs. Diese Anfänge einer mittelalterlichen Rechtswissenschaft sind durch die Glossa ordinaria des Franciscus Accursius (Venedig 1583-1584) und durch verschiedene glossierte Ausgaben des Corpus iuris canonici (Lyon 1605, Venedig 1615) dokumentiert. Selbständig erschienene Werke von Glossatoren sind vereinzelt vorhanden, z. B. die Summe des Azo (Venedig 1584). Wesentlich umfangreicher ist der Bestand an mittelalterlichen Kommentaren. Hier sind die wichtigsten Werke von Bartolus de Saxoferrato und Baldus de Ubaldis, Albericus de Rosate, Franciscus de Accoltis, Ludovicus Pontanus nachgewiesen, sämtlich in Ausgaben des 16. Jhs, darunter 12 Postinkunabeln. Auch der Codex-Kommentar des Raphael Fulgosius sei erwähnt (Lyon 1547). Die wissenschaftliche Durchdringung des kanonischen Rechts kann in den zum größten Teil Anfang des 16. Jhs gedruckten Werken von Franciscus Zabarella, Antonius de Butrio, Petrus de Ancherano, Filippo Decio und Johannes Monachus und für das Spätmittelalter in dem Dekretalen-Kommentar (Venedig 1588) von Nicolaus de Tudeschis (Panormitanus) verfolgt werden. Schließlich sei hingewiesen auf die wenn auch nicht vollständig vorhandenen Traktatsammlungen (Lyon 1544 und Venedig 1584) und die achtbändige Repetitionensammlung (Venedig 1608), die von Pompeius Limpius zusammengestellte 659 Erläuterungen einzelner leges enthält.

2.5 Den Beginn der neuzeitlichen Rechtswissenschaft prägen die Vertreter der sogenannten französischen Schule, die " Eleganten Juristen", und später in ihrer Nachfolge die Träger der niederländischen Schule, deren Einfluß auf die deutsche Rechtskultur und insbesondere auf die Ausbildung der deutschen Pandektenwissenschaft im 19. Jh erheblich war. Alle wichtigen Rechtsgelehrten dieser Stilrichtung sind zumeist mit ihrem Gesamtwerk in Ausgaben des 17. und 18. Jhs vertreten: Barnabé Brisson, Jacques Cujas, Franciscus Duarenus, Hugues Doneau, Johann Fabri, Franciscus Hotman und Pierre Loriot für die Vertreter der sogenannten " Eleganten Jurisprudenz", Cornelius van Bynkershoek, Arnold Vinnius, Johann Voet und Gerard Noodt als Vertreter der niederländischen Schule. Die Herausbildung einer deutschen Gemeinrechtswissenschaft kann in den wichtigsten Werken der Juristen des Usus modernus verfolgt werden. Wenn auch das der Epoche den Namen gebende Werk von Samuel Stryk fehlt, so besitzt die Bibliothek doch beinahe vollständig die in Ausgaben des 17. und 18. Jhs vorliegenden Hauptwerke von Johannes Brunnemann, David Mevius, Georg Adam Struve bis hin zu Augustin Leyser mit dessen berühmten Meditationum ad Pandectas libri XI (Leipzig, Braunschweig, Wolfenbüttel 1761-1786).

2.6 Inhaltlich dokumentiert die Sammlung die neuzeitliche Entwicklung eines eigenen deutschen Prozeßrechts in den Werken von Benedikt Carpzov (Processus iuris, Leipzig 1708) und Justus Henning Böhmer (Doctrina de actionibus, Frankfurt a. M. 1756). Ebenfalls als Zeugnis für die Neubildung ganzer Rechtsmaterien in der Neuzeit steht der handelsrechtliche Bestand mit Werken von Ansaldo de Ansaldi, De commercio et mercatura (Genf 1751), Onorato Leotardo (De usuris, Venedig 1761), Johann Marquardt (Tractatus de iure mercatorum et commerciorum, Frankfurt 1662) und Sigismondo Scaccia (Tractatus de commerciis et cambio, Rom 1619). Auf eine größere Anzahl von Werken zum ausländischen Gewohnheitsrecht, die in Ausgaben des 16. und 17. Jhs vorhanden sind, und auf Autoren wie André Tiraqueau, Charles DuMoulin, Robert Joseph Pothier und Matteo de Afflitto kann ebenfalls verwiesen werden.

2.7 Die neuzeitliche Kanonistik wird durch die umfangreichsten und bedeutendsten Werke beider Konfessionen eindrucksvoll repräsentiert. Auf protestantischer Seite begegnen Namen wie Johannes Brunnemann, Benedikt Carpzov, Justus Henning und Georg Ludwig Böhmer, zum katholischen Recht Zeger Bernard van Espen, Augustinus Barbosa und Emanuel Gonzales Tellez. Druckgeschichtlich spiegelt der Bestand zur neuzeitlichen Kanonistik das 17. und 18. Jh wider.

2.8 Einen weiteren großen Bereich bildet der Bestand an Konsilien- und Decisionensammlungen. Von ca. 50 italienischen, spanischen, französischen und deutschen Juristen, Legisten wie Kanonisten liegen gesammelte Konsilien vor, unter ihnen, soweit sie nicht schon als Kommentatoren Erwähnung fanden, Fridericus Petruccius de Senis, Jacobus Menochius und Ippolito Riminaldi in Ausgaben des 16. und 17. Jhs. Die Entwicklung des ius commune läßt sich auch anhand von Entscheidungssammlungen von Gerichten verfolgen, z. B. des Leipziger Schöffenstuhls (in verschiedenen Werken Benedikt Carpzovs aus dem 16. und 17. Jh) und des Obertribunals von Wismar (in der Decisionensammlung von David Mevius, Frankfurt und Stralsund 1675). Außerdem gehören über 12.000 Entscheidungen der Rota Romana in Ausgaben des 17. und 18. Jhs zum Bestand.

3. KATALOGE

Alphabetischer Teilkatalog der Bereichsbibliothek

[nach RAK]

Zeitschriftenkatalog

Serienkatalog

[alle Kataloge in Zettelform; seit 1993 auch OPAC]

Alphabetischer Katalog der Bibliotheca Ius Commune [in Bandform; nach Hausregeln]

Die Bestände der Bibliotheca Ius Commune sind nicht im Niedersächsischen Zentralkatalog nachgewiesen.

Stand: Juni 1997

Friederike Dauer


Quelle: Handbuch der historischen Buchbestände in Deutschland. Digitalisiert von Günter Kükenshöner.
Hrsg. von Bernhard Fabian. Hildesheim: Olms Neue Medien 2003.