FABIAN HANDBUCH: HANDBUCH DER HISTORISCHEN BUCHBESTÄNDE IN DEUTSCHLAND, ÖSTERREICH UND EUROPA SUB Logo
 
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Bibliothek des Oberlandesgerichts

Adresse. Reichenspergerplatz 1 [Karte]
Telefon. (0221) 7 71 13 35
Telefax. (0221) 7 71 14 18

Unterhaltsträger. Land Nordrhein-Westfalen
Funktion. Behördenbibliothek (Juristische Fachbibliothek für die Angehörigen des Oberlandesgerichts und der Generalstaatsanwaltschaft).
Sammelgebiete. 1. Allgemeine Sammelgebiete: Rechtswissenschaft, insbesondere deutsches Zivil-, Handels- und Strafrecht mit Nebengebieten. 2. Besonderes Sammelgebiet: Bankrecht.

Benutzungsmöglichkeiten. Präsenzbibliothek (mit beschränkter Ausleihe) für Angehörige der Kölner Gerichte und Behörden, Rechtsanwälte, Referendare und Studenten der Rechte. Andere Benutzer müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen. - Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7.30-15.30 Uhr. - Leihverkehr: nicht angeschlossen.
Technische Einrichtungen für den Benutzer. Kopiergerät. Datenbank JURIS nur für Angehörige des OLG und der Generalstaatsanwaltschaft.
Hinweise für anreisende Benutzer. U-Bahn- und Busverbindung ab Hauptbahnhof bis Reichenspergerplatz (Linien U 5, 15-18; Bus-Linie 134 oder 148). Parkmöglichkeit am Eisstadion (ca. 5 Minuten Fußweg).

1. BESTANDSGESCHICHTE

1.1 Die heute über 170 Jahre alte Bibliothek ist 1819 entstanden, als der Rheinische Appellations-Gerichts-Hof (RhAGH) als zentrale Berufungs- und Beschwerdeinstanz für die vorerst französisch-rechtlich bleibenden Gebiete der preußischen Rheinprovinzen errichtet wurde. Zu dessen Bezirk gehörte kurzzeitig auch noch ein partikular-gemeinrechtliches " ostrheinisches Gebiet", wenngleich von dort die Appellation in Zivilsachen weiter prorogiert werden durfte. 1879 wurde aus dem RhAGH ein Oberlandesgericht (OLG). Zunächst war die Bibliothek auf die Bereiche französisches, römisch-gemeines und preußisches Recht ausgerichtet, bei letzterem im wesentlichen auf die neueren Kodifikationen und Einzelgesetze. Später glich sie immer mehr dem generellen Typus einer deutschen Gerichtsbibliothek ihrer Instanz. Für das Zivilrecht blieb das französisch-rheinische Recht bis zum Jahrhundertende beherrschend. Erst 1909 wurde dieser Bestand auf den Speicher ausgelagert, um 1935 wieder eingegliedert zu werden.

1.2 Der Grundbestand kam aus den vier kleinen Büchersammlungen des vorläufigen Appellationshofes in Köln, der beiden schon vor der preußischen Zeit bestehenden Appellationshöfe in Düsseldorf und Trier sowie der preußischen Immediat-Justiz-Commission in Köln. Ende 1824 waren erst 100 Titel in 400 Bdn, 1830 etwa 400 Titel in 1000 Bdn vorhanden, z. T. auch Abgaben von Literatur aus 1820 ebenfalls aufgelösten Kreis- und Friedensgerichten, soweit deren Funktionsnachfolger sie nicht erhielten und der Rheinische Revisions- und Cassationshof in Berlin auf sie verzichtete. Auch Schenkungen alter Bücher von Gerichtsangehörigen und Dritten waren dabei.

1.3 In den folgenden 25 bis 30 Jahren wurde aus einer bescheidenen Handbücherei nebst einigen älteren Werken eine moderne und anspruchsvolle Arbeitsbibliothek nicht nur für das französisch-rheinische Recht, sondern auch für das römisch-gemeine und das preußische Recht, einschließlich der bis zum Ende des zweiten Jahrhundertdrittels entstehenden Einzelreformgesetzgebung und der ersten Kodifikationen. Ermöglicht wurde dies weniger durch den etatmäßigen Bibliotheksfonds und gelegentliche Extraordinaria als durch die im Rheinland erst 1824 eingeführte Beitragspflicht der Bibliotheksbenutzer zu einem lokalen behördlichen Bibliotheksfonds besonderer Art, der zum Aufbau der Bibliothek bestimmt war. Er wurde erst 1861 abgeschafft. Von diesem Zeitpunkt an wurde der Staatsfonds im Etatjahr erhöht, so daß er sich 1892 auf 2400 Mark belief. Nach den Reglementierungen des Bücherkaufs in den Zeiten der Reaktion wurde die Bibliotheksleitung seit 1848 zunächst faktisch und 1851 zu Beginn des konstitutionellen Zeitalters auch durch förmliches Ministerialreskript von allen Beschränkungen freigestellt. Aber noch 1898 erging ein Ministerialreskript, wonach die Anschaffung reiner Konversationslexika nicht gebilligt werden könne. So sind die ersten Werke dieser Art auch nicht früher als 1901 eingestellt worden.

1.4 Der Bestand umfaßte 1853 8000 Bde, 1859 waren es 1081 Titel (Bandzahlen nicht bekannt). Für das Jahr 1874 wurden 8000 bis 10.000 Bde genannt. Als aus dem Rheinischen Appellations-Gerichts-Hof ein preußisches Oberlandesgericht geworden war, kam es 1882 zu einer radikalen Bestandsmodernisierung unter Ausscheiden von 700 Titeln in fast 2100 Bdn damals für " veraltet und nichtbenötigt" Gehaltenem. Diese Bestände wurden in die damals angelegte Sonderbücherei " Alte Bibliothek" verwiesen, wo sie nach über 100 Jahren heute noch beinahe vollständig vorhanden sind. Der Vater des nacligen ersten Bundeskanzlers, Kanzleirat Adenauer, der 1893 verwaltungsmäßig für die Bibliothek verantwortlich war, ließ nur den reduzierten Bestand mit 8000 Bdn publizieren. Die Sonderbücherei blieb seitdem unerwähnt. Nach den Inventurunterlagen zum Jahrhundertwechsel waren wieder 2500 Titel in 10.400 Bdn vorhanden, mit der Sonderbücherei also 3200 Titel in 13.500 Bdn.

1.5 Zur Abtrennung der Sonderbücherei kam es, weil neben der amtlichen und behördlichen Beschaffungspolitik, ein den modernen Anforderungen gerecht werdendes " juridisches, literarisches und legislatorisches Mittel" zu schaffen, eine dazu diskontinuierliche und historisierende Strömung wirksam geworden war, die sich in Schenkungen und Legaten ausdrückte. Diese Bestände, die vorher ganz in den entsprechenden Abteilungen systematisch eingeordnet waren und es z. T. noch heute sind, hatten schon damals eine eher bibliophile, antiquarische und rechtsgeschichtliche Bedeutung. Sie gaben der nach ihrem Zweck reinen Arbeitsbibliothek einen Einschlag von rechtshistorischer Liebhaberbibliothek, der neben dem französisch-rheinisch-rechtlichen Arbeitsbestand charakteristisch ist.

1.6 Die Hauptstifter waren der Verleger Josef Peter Bachem (1785-1822), seine Verlagsnachfolger oder sonstige Familienmitglieder; Appellationsgerichtsrat Bernhard Freiherr von Fürth (1782-1849) und Advokatanwalt beim Rheinischen Appellationsgerichtshof Justizrat Richard von Hontheim (1809-1867). Die Zuwendungen sind aus Schenkungsvermerken wie " ex dono v. Hontheimii" u. ä. erkennbar. Ohne ihn hätte die Bibliothek die reichhaltige Literatur aus den Endzeiten des " Alten Reiches", vom Westfälischen Frieden bis zum Reichsdeputationshauptschluß, aber auch den Teilbestand von Johann Stephan Pütters Werken über den Rheinischen Bund bis zur Literatur über die Wiener Friedensverträge sowie die Bücher der kurtrierischen und anderer Kirchenrechtslehrer aus dem 18. Jh nicht. Entsprechendes gilt für die Bachemschen Zuwendungen lateinischer Bücher zum römischen Recht, aber auch zu den Vorläufern des Code Civil (Droit écrit, Coutumen, Dekretisten und Arretisten) sowie für die Sammlung älterer Literatur aus dem Aachener und benachbarten Maas-Raum von Bernhard Freiherr von Fürth. Weitere Spender waren der Advokatanwalt Moritz Seligmann, der 1871 ein seeversicherungsrechtliches Prachtwerk aus dem 18. Jh schenkte, und OLG-Präsident Dr. Oscar Hamm (1839-1920), der seine und eines Vorfahren Handbibliothek mit Praktikerliteratur von 1806 bis 1905 hinterließ.

1.7 Von den ehemals ca. 2500 Titeln in ca. 10.400 Bdn (nach dem Katalog von 1898) sind mindestens 4250 Bde noch im Bestand. 232 Bde gehören jetzt zur heute selbständigen Bibliothek der Generalstaatsanwaltschaft; einige Periodika aus der zweiten Hälfte des 18. Jhs und aus dem 19. Jh (nur Preußisches Recht) wurden an die Bibliothek der Rechtspflegeakademie Bad Münstereifel abgegeben, so daß sich weitere annähernd 300 Bde bis heute im Oberlandesgerichtsbezirk befinden. Weitere etwa 2000 Bde wurden seit 1900 der Sonderbücherei überstellt. Im Bereich der Bibliothek befinden sich also bis heute noch mindestens 7000 Bde der einstigen 10.400. Aber auch die Differenz von 3400 ist nur z. T. durch Aussonderungsaktionen seit 1900 oder die Kriegsereignisse des Zweiten Weltkrieges zu erklären. Denn schon 1906 bis 1908 wurden alle halbwegs entbehrlichen Überstücke an das neugegründete Oberlandesgericht Düsseldorf abgegeben, dazu 30 Bde mit Erscheinungsjahren von 1686 bis 1837 mit rechtsgeschichtlicher Bedeutung für jenen Bezirk.

1.8 Einzelbände oder kleine Bandgruppen historischer Bestände sind der Bibliothek auch nach 1900 bis heute zugeflossen. So bei Aussonderungen in Amts- und Landgerichtsbibliotheken, durch die erwähnte Hammsche Stiftung und andere Schenkungen, aus den nach 1918 aufgelösten Kölner Militärgerichtsbibliotheken sowie anläßlich der Evakuierung grenznaher Gerichtsbibliotheken 1939 und im Verlauf des Zweiten Weltkrieges.

2. BESTANDSBESCHREIBUNG

Chronologische Übersicht und Übersicht nach Sprachen

2.1 Die Bibliothek hat zusammen mit der " Alten Bibliothek" einen Gesamtbestand von 55.500 Bdn. Davon gehören ca. 9000 Bde zum historischen Bestand (ca. zwei Drittel des Bestandes von 1900 und ein Sechstel des heutigen Gesamtbestandes). Zwei Fünftel befinden sich in Freihandaufstellung, und drei Fünftel sind in der Sonderbücherei magaziniert. Die chronologische Verteilung ergibt für beide Bibliotheken zusammen: 15 Bde aus dem 16. Jh, ca. 155 aus dem 17. Jh, annähernd 1300 aus dem 18. Jh und etwa 7500 Bde aus dem 19. Jh. Der Bestand der Sonderbücherei gliedert sich in 15 Bde aus dem 16. Jh, 150 aus dem 17. Jh, ca. 1100 aus dem 18. Jh und 550 aus dem 19. Jh.

2.2 Sprachlich überwiegt das Deutsche mit ca. 75 Prozent. Ca. 24 Prozent entfallen auf das Französische. Hinzu kommen ca. 20 Titel in lateinischer und einige wenige in englischer und niederländischer Sprache. In der Sonderbücherei ist der Anteil des Deutschen geringer, der des Französischen und Lateinischen höher als im allgemeinen Bestand. Systematische Übersicht

2.3 Da sich der geltende Systematische Katalog und der Systematische Katalog von 1900 aus unterschiedlichen Gründen nicht zur Auszählung eignen, wurde für die Aufgliederung des historischen Bestandes nach Sachgruppen von der Systematik der Inventur von 1898 ausgegangen, die ausgezählt wurde (ohne die Bestände der Sonderbücherei von damals). Durchschnittlich sind noch mindestens zwei Drittel des Gesamtbestandes vorhanden, doch verteilen sich die Verluste höchst unterschiedlich. Einige Bestandsgruppen, wie z. B. das französische Recht (s. u. 2.5) sind noch fast vollständig erhalten, einige weniger vollständig, andere sind stark dezimiert. Manches wurde auch an die Sonderbücherei abgegeben. Zugrundegelegt wurden die Zahlen von 1898, wobei in den einzelnen Bestandsgruppen Angaben über Verluste gemacht wurden.

2.4 Die Gruppe Gemeines Privatrecht, gemeiner und partikulärer Zivilprozeß, enzyklopädische Werke und Rechtslexika enthielt 264 Titel in 679 Bdn. In der Gruppe Deutsches Privatrecht, einschließlich der Quellen und Rechtsgeschichte, sowie Internationales Privatrecht fanden sich 105 Titel in 201 Bdn. Beim partikulären Privatrecht (Statutarrecht) waren 67 Titel in 191 Bdn enthalten. Hierunter war, wie auch in der Gruppe Deutsches Privatrecht, Literatur über das Verhältnis der Rechte zueinander und über die darüber bestehenden Verträge aus der Zeit des Deutschen Bundes gesammelt. In der Gruppe Preußisches Privatrecht und Zivilprozeß der alten Provinzen waren 62 Titel in 649 Bdn enthalten. Das Preußische Privatrecht für die ganze Monarchie dagegen umfaßte 116 Titel in 226 Bdn.

2.5 Französisches, belgisches und rheinisches Recht, einschließlich des Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechts, enthielt 317 Titel in 1306 Bdn (exakte Auszählung). Davon sind 241 Titel in 1061 Bdn noch im Katalog, der Rest teils bei der Generalstaatsanwaltschaft, teils in der Sonderbücherei. Zu dieser Bestandsgruppe gehören inhaltlich auch Teilbestände des deutschen und partikulären Privatrechts, insbesondere zum badischen Landrecht sowie zum Recht der bayerischen Rheinpfalz und Rheinhessens.

2.6 Die Reichsgesetzgebung, einschließlich der für Elsaß-Lothringen, umfaßte 370 Titel in 1284 Bdn. Hierzu sind die Vorbereitungsliteratur und die Kommissionsberichte zu den Reichsjustizgesetzen und zum 1896 verabschiedeten Bürgerlichen Gesetzbuch zu zählen. Die Abteilung " Das neue Bürgerliche Gesetzbuch" kam erst am 1. Januar 1900 dazu.

2.7 In der Gruppe Handels-, See- und Wechselrecht fanden sich 215 Titel in 668 Bdn. Dieser Bestand ist noch fast vollständig erhalten, wenn auch teilweise jetzt bei der Sonderbücherei. Partikuläres Strafrecht und Strafprozeß waren mit 217 Titeln in 990 Bdn vertreten. Zum Kirchenrecht (darunter auch Literatur und Rechtsprechung zum französischen Kirchen- und Staatskirchenrecht) liegen nur noch 49 Titel in 76 Bdn (exakte Auszählung) von ehemals 87 Titeln in 260 Bdn vor. Ein Teil dieser Bestände ist in die Sonderbücherei gelangt; der Rest wurde nach 1900 ausgesondert, veräußert oder vernichtet.

2.8 Die Gruppe Staats- und Völkerrecht enthielt 129 Titel in 485 Bdn. Verwaltungsrecht einschließlich der Steuergesetzgebung und Volkswirtschaft umfaßte 255 Titel in 1965 Bdn. Hier fanden sich in der Mehrzahl Justizverwaltungsrecht und Rechnungswesen mit vielen Periodika und Mehrfachexemplaren sowie Justiz- und Hofkalender. Davon steht heute ein großer Teil in der Sonderbücherei. Außerdeutsches Recht war mit nur 48 Titeln in 94 Bdn vertreten und ist größtenteils noch vorhanden.

2.9 Die Bibliothek besaß die Stenographischen Berichte des preußischen Land- und des Deutschen Reichstages (4 Titel in ca. 498 Bdn, noch fast vollständig vorhanden). Die nichtjuristischen Werke in den Abteilungen Geschichte, Geographie, Wörterbücher etc. beliefen sich auf ca. 233 Titel in 976 Bdn, wovon nur wenig verloren ging, z. T. allerdings in die Sonderbücherei umgelagert wurde. Sonderbücherei

2.10 Der Bestand der 1882 angelegten Sonderbücherei ist beinahe vollständig erhalten. Schwerpunkte des Bestandes sind älteres französisches Zivilpro zeß-, Zivil- und Statutarrecht (Coutumen) nebst Gesetzessammlungen. Diese Gruppe enthält insgesamt 195 Titel in 597 Bdn, wobei aus der zweiten Hälfte des 18. Jhs 48 Titel in 82 Bdn, von 1789 bis 1848 114 Titel in 367 Bdn, von 1848 bis 1899 33 Titel in 148 Bdn vorhanden sind.

2.11 Außerdem finden sich hier römisches und älteres gemeines Recht nebst älterem Zivilprozeßrecht, insbesondere Prozeß- und Rechtsprechung des Reichskammergerichts, deutsches Privatrecht, Geschichte, Gesetzgebung und Staatsrecht des Alten deutschen Reiches. Daneben ist kurtrierisches, kurkölnisches, stadtkölnisches, bergisches und Jülicher Recht vorhanden sowie nassauisches Recht nebst vielen Statutarrechten aus diesen Gebieten sowie dem sonstigen Rhein-Mosel- und Rhein-Maas-Raum, als dieser in Beziehung zu den vorgenannten Territorien gestanden hatte. Judenrecht, Glossarien, Münzrecht, Schriften zum Rheinbund und Deutschen Bund schließen sich an. Das " Rheinland" ist neben Rheinischem Recht mit 90 Titeln in 185 Bdn auch mit Titeln zur allgemeinen Geschichte nebst Topographie und der Rechtsgeschichte mit 110 Titeln in 282 Bdn vertreten.

2.12 Besondere Schwerpunkte sind das oldenburgische Recht, das so lange bedeutsam war, wie die oldenburgische Exklave Birkenfeld zum Bezirk gehörte, und das Recht der zeitweise coburgischen Exklave Lichtenberg (1815-1834), deren Eingliederung in die preußische Justiz ein Mitglied des Rheinischen Appellationsgerichtshofes als Staatskommissar geleitet hatte. Das Kirchenrecht enthält 82 Titel in 163 Bdn (darunter einen von 1695). Weiterhin sind 10 Dissertationen-Sammelbände vom Ende des 17. bis zu den ersten Jahrzehnten des 19. Jhs vorhanden.

2.13 Es wurden auch einzelne Autoren gesammelt: so Lüderus Mencken (1658-1728), ein Vorfahr Bismarcks (17 Titel); die Familie Madihn, insbesondere Georg Samuel Madihn (1729-1784) und Ludwig Gottfried Madihn (1748-1834), Vorfahren eines nacligen Senatspräsidenten aus der Erstbesetzung, von denen einer die Werke Menckens herausgegeben hatte (5 Titel); die kirchenrechtlichen Werke (28 Titel) von G. Ch. Neller (1709-1783); und Werke (7 Titel) des Febronius Johann Nikolaus von Hontheim (1701-1790), darunter eine Prachtausgabe mit handgemalten Wappenillustrationen der Historia Trevirensis (1750), die mit einigen anderen Rara als Dauerleihgabe in das Hauptstaatsarchiv Düsseldorf gelangte.

2.14 Samuel Pufendorf ist mit 3 Titeln, Fridericus Esaias (1707-1785) mit 4 Titeln, die Lütticher Rechtsgelehrten Pierre de Mean (1576-1650) und Charles de Mean (1604-1674) sind mit 7 Titeln im Bestand vertreten, Johann Stephan Pütter (1725-1807) und Johann Ludwig Klüber (1762-1857) jeweils mit 10 Titeln (teils in der Sonderbücherei, teils im allgemeinen Bestand), Friedrich Carl von Savigny (1779-1861) mit 5 Titeln und Thibaut (1772-1840) mit ebenfalls 5 Titeln. Die Werke des Romanisten Antonius Faber (1557-1624), dessen " axiomatische Methode" auch im 19. Jh noch Bewunderer hatte (6 Titel), sind nahezu vollständig vorhanden. Schließlich wurden die wesentlichen Werke der im 19. Jh publizistisch hervorgetretenen Gerichtsangehörigen gesammelt.

2.15 Erwähnenswert sind 7 Hss. und Druckschriften mit größerem handschriftlichen Anteil aus der Zeit von 1580 bis Anfang des 19. Jhs, darunter als Unikat die Nachschriften von Vorlesungen des späteren Ersten Präsidenten H. G. W. Daniels (1754-1827). Die Buchrücken von 5 Bdn französisch-rechtlicher Literatur von 1803 bis 1806 bestehen aus Teilen einer spätmittelalterlichen Notenhandschrift (Antiphonale 14. oder 15. Jh).

3. KATALOGE

3.1 Moderne allgemeine Kataloge

Alphabetischer Katalog [nach PI]

Standortkatalog

Systematischer Katalog

3.2 Moderne Sonderkataloge

Dissertationenkartei

Liste des historischen Bestandes

Katalog der Sonderbücherei von 1980

[auf Karteikarten]

Die Bestände sind weder im Zentralkatalog Nordrhein-Westfalen noch in der Zeitschriftendatenbank (ZDB) nachgewiesen.

3.3 Historische Kataloge

Verzeichnis der in der Bibliothek des Rheinischen Appellations-Gerichts-Hofes zu Cöln befindlichen Bücher nach dem Alphabet von 1817-1824

Verzeichnis der Bibliothek des Rheinischen Appellations-Gerichts-Hofes zu Köln am Rhein: angefertigt im Juli 1859. Cöln [1859; alphabetischer Verfasserkatalog]

Lexicographisch, nach Materien und Territorien geordneter, Catalog der Bibliothek des Königlich Rheinischen Appellations-Gerichts-Hofes zu Köln am Rhein. Köln 1862 [Schlagwortkatalog]

Kreuzkatalog 1874 [mit durchschossenen Leerseiten]

Systematischer Katalog 1882

Kreuzkatalog 1892 [alphabetischer Verfasserkatalog, Titel- und Sachkatalog]

Systematischer Katalog von 1900

Alphabetischer Katalog von 1927 [in Bandform]

Zeitschriftenlisten

Sonderverzeichnisse

Kartei von ausgesonderten Beständen

[nicht vollständig]

4. DARSTELLUNGEN ZUR GESCHICHTE DER BIBLIOTHEK

4.1 Archivalien

Original-Registraturverzeichnisse von 1817-1824 [Überblick über den Schriftwechsel in Bibliotheksangelegenheiten]

Sammlung von Erlassen und Justizverwaltungsverfügungen zur Bestandsgeschichte [Mss. und Ablichtungen aus zeitgenössischen Publikationsorganen sowie von Archivalien des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf und dessen Nebenstelle Kalkum]

Unterlagen der Bestandsmodernisierung 1882 (Bildung der Sonderbücherei) und der Generalinventur zum 31.12.1898

4.2 Darstellungen

150 Jahre OLG Köln. Der Festakt im Gürzenich zu Köln am 21.6.1969. Köln 1969

Ploenes, Franzjosef: Justiz ohne Raum. In: Adolf Klein und Günter Rennen (Hrsg.): Justitia Coloniensis. Landgericht und Amtsgericht Köln erzählen ihre Geschichte(n). Köln 1981, S. 307-324

Vom Recht im Rheinland. Ausstellungskatalog des Kölnischen Stadtmuseums 1969. Köln 1969

Wolffram, Josef; Klein, Adolf (Hrsg.): Recht und Rechtspflege in den Rheinlanden. Festschrift zum 150jährigen Bestehen des Oberlandesgerichts Köln. Köln 1969

Stand: März 1991

Wolf Recktenwald


Quelle: Handbuch der historischen Buchbestände in Deutschland. Digitalisiert von Günter Kükenshöner.
Hrsg. von Bernhard Fabian. Hildesheim: Olms Neue Medien 2003.