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Fakultätsbibliothek für Rechtswissenschaften an der Universität Wien

Adresse. Juridicum, 2. OG, Schottenbastei 10-16, 1010 Wien [Karte]
Telefon. (0222) 401 03-3315
Telefax. (0222) 535 32 17
Bibliothekssigel. <UBW-005>

Unterhaltsträger. Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung. Universitätsbibliothek Wien
Funktion. Öffentlich zugängliche Fakultätsbibliothek.
Sammelgebiete. In- und ausländische Rechtsliteratur und Informationsträger, die für den gesamten Lehr- und Forschungsbereich aller an der rechtswissenschaftlichen Fakultät vertretenen Fächer erforderlich sind.

Benutzungsmöglichkeiten. Präsenzbibliothek (Ausleihe nur in der Lehrbuchsammlung möglich). - Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9-19 Uhr. Für vorlesungsfreie Zeiten werden die verkürzten Öffnungszeiten durch Anschlag bekanntgegeben. - Leihverkehr: ÖLV, internat. Leihverkehr.
Technische Einrichtungen für Benutzer. Kopiergeräte, Mikrofiche-Lesegeräte, CD-Rom-Station mit Drucker, Informationsvermittlungsstelle für die Recherche in Datenbanken (IVS).
Gedruckte Informationen. Anleitung für die Benützung der Fakultätsbibliothek für Rechtswissenschaften [mschr.]
Hinweise für anreisende Benutzer. U 2 oder Straßenbahnlinien 1, 2, D bis Haltestelle Schottentor/Universität; Endstation der Linien 37, 38, 40, 41, 42, 43, 44; Autobuslinie 1 A bis Haltestelle Helfersdorferstraße.

1. BESTANDSGESCHICHTE

1.1 Ende des vorigen Jahrhunderts entstand aus Büchernachlässen der Professoren Heinrich Siegel (1830-1899), Anton Menger (1841 -1906) und Joseph Unger (1828-1913) eine juridische Bibliothek, die den Namen Juridisches Seminar trug. Sie stand ausschließlich wissenschaftlich arbeitenden Personen, wie Professoren, Habilitanden und Dissertanten, zur Verfügung. Die Vermehrung des Buchbestandes im Laufe der Jahre und seine fachliche Gliederung führten zu einer Aufstellung nach Fachgebieten. Es folgte in den weiteren Jahren eine Umbenennung der Bibliothek in Hauptinstitut für Rechtswissenschaft und schließlich in Bibliothek für Rechtswissenschaft.

1.2 Für die Studenten der rechtswissenschaftlichen Fakultät gab es daneben die Bibliothek des sogenannten Proseminars, die alle wichtigen Lehr- und Gesetzbücher der juristischen Fächer führte. Der Buchbestand dieser Bibliothek war nach dem Ersten Weltkrieg von einer Geldspende Schwedens angeschafft worden. Die Bibliothek stand unter studentischer Selbstverwaltung. Wegen diverser Mißstände, vor allem aufgrund steigender Bücherverluste, wurde sie Ende der vierziger Jahre der Bibliothek für Rechtswissenschaft angegliedert. Diese stand vorerst unter der Verwaltung der Universitätsbibliothek und wurde von deren Bibliothekaren betreut. Erst 1930 erhielt die Bibliothek einen eigenen Bibliothekar, der dann 1932 mit der Katalogisierung der Bücher (nach PI) begann und 1942 einen Schlagwortkatalog anlegte. Der Vorstand der Bibliothek war bis zum Inkrafttreten des Universitäts-Organisationsgesetzes 1975 stets ein Professor der rechtswissenschaftlichen Fakultät. Für die bibliothekarische Aufbereitung der juristischen Fachliteratur war ein geprüfter Bibliothekar zuständig.

1.3 Die Vermehrung des Buchbestandes und die wachsende Studentenzahl an der rechtswissenschaftlichen Fakultät führten zu einer Raumknappheit in der Bibliothek, sodaß 1962 die Bücher der rechtshistorischen Fächer in neuen Räumen, getrennt vom Hauptteil der Bibliothek, untergebracht werden mußten. Die Bibliothek für Rechtswissenschaft zerfiel ab diesem Zeitpunkt in zwei nicht nur räumlich, sondern auch verwaltungsmäßig getrennte Abteilungen, Abteilung I (Modernes Recht) und Abteilung II (Europäische Rechtsgeschichte). Jede Abteilung erhielt ein eigenes Bücherbudget, erwarb und verwaltete die Bestände ihrer Fachgebiete in eigener Verantwortung. Somit bestanden an der rechtswissenschaftlichen Fakultät wieder zwei voneinander völlig getrennte Bibliotheken. Fakultätsbibliothek für Rechtswissenschaft

1.4 Die Jahre 1960 bis 1970 brachten eine zusätzliche Ausweitung des Lehrbetriebes; neue Lehrkanzeln entstanden, neue Institute wurden gegründet. Die Raumnot an der rechtswissenschaftlichen Bibliothek wurde immer drückender und für einen Lehr- und Forschungsbetrieb unzumutbar. Eine Lösung für die Raumprobleme fand man in der Anmietung von Wohnungen in der Nähe der Universität. Dorthin übersiedelten einzelne Institute und nahmen Bücher und Zeitschriften ihres Fachgebietes mit. Die Abteilungen I und II zerfielen so in kleine Institutsbibliotheken. Dieser Zustand belastete sowohl die Bibliothekare bei der Betreuung der Institutsbestände als auch die Leser bei der Auffindung und Benützung von Büchern und Zeitschriften. Nur Lehr- und Gesetzesbücher für alle Studienabschnitte blieben zentral im Universitätsgebäude aufgestellt.

1.5 Mit Inkrafttreten des Universitäts-Organisationsgesetzes (UOG) am 1. Oktober 1975 war die Bibliothek für Rechtswissenschaft in den Verband der Universitätsbibliothek einzugliedern. Damit waren die Voraussetzungen für die Schaffung einer einheitlich verwalteten, für den gesamten rechtswissenschaftlichen Bereich zuständigen Fakultätsbibliothek gegeben, die 1977 errichtet wurde.

1.6 Seit 1984 ist die Bibliothek im Neubau des Juridicum untergebracht. Sie bildet dort - über 6 Stockwerke verteilt - den Kern des Gebäudes. Ca. 220.000 Monographien und 1200 Zeitschriften sind für Benutzer frei zugänglich aufgestellt. Innerhalb der in 60 Fachgruppen unterteilten Literatur bilden die Werke zum Islamischen Recht eine Sondersammlung, die aufgrund einer der Universität gewidmeten Stiftung angelegt wurde.

2. BESTANDSBESCHREIBUNG

Chronologische Übersicht und Übersicht nach Sprachen

2.1 Bei einem Gesamtbestand von rund 200.000 Monographien sind ca. 6550 Titel bis 1900 erschienen. Davon stammen 55 Titel aus dem 16. Jh, 187 aus dem 17. Jh, 453 aus dem 18. Jh und 5861 aus dem 19. Jh. Darüber hinaus sind einige Zeitschriftentitel dem historischen Bestand zuzuzählen. Die Zahlen wurden durch Auszählung des Standortkataloges ermittelt.

2.2 Mit 4963 Titeln sind 76 Prozent deutschsprachig. 182 Titel liegen in Französisch, 171 in Italienisch und 25 in anderen romanischen Sprachen vor. 31 Werke (Texteditionen) sind griechisch, 44 englisch, 11 in slawischen Sprachen verfaßt. Texte antiker Inschriften sind in ihren Originalsprachen, Babylonisch, Akkadisch und Ägyptisch, vorhanden.

Systematische Übersicht

2.3 Bereits mit Entstehen des Juridischen Seminars Ende des 19. Jhs wurde die juristische Literatur nach Sachgebieten aufgestellt. Eine genaue Anzahl dieser Fachgruppen läßt sich für die Anfänge nicht mehr nachweisen. Die aus dem Jahre 1942 stammenden Inventarbücher verzeichnen 20 Fachgruppen.

2.4 Die Abteilung Gesetzessammlung enthält 357 Titel an Gesetzestexten (Sammlungen), die für die deutschen Erbländer der österreichischen Monarchie erlassen wurden. Für Gesetze seit 1780 existieren amtliche Sammlungen, für die Zeit davor gibt es meist unvollständige Privatsammlungen, die nur einzelne Länder erfassen. Von den unter verschiedenen Bezeichnungen vereinzelt vorhandenen Gesetzen aus dem 16. und 17. Jh sind die Landesordnungen, welche das gesamte geltende Recht eines Landes thalten, hervorzuheben. Zu den ältesten Beispielen zählt die Landesordnung des Erzherzogtums Österreich unter der Enns, die in einer Hs. von 1595 vorliegt.

2.5 Zum Kirchenrecht gibt es 499 Titel, vor allem Werke der kirchlichen Gesetzgebung. Reichlich vertreten sind lateinische Ausgaben des Corpus iuris canonici aus dem 17. und 18. Jh. Das Decretum Gratiani, eine systematische Quellensammlung des kirchlichen Rechts aus dem 12. Jh, ist in einer glossierten Fassung von 1583 (o. O.) vorhanden. Auch die päpstliche Gesetzgebung ist durch eine glossierte Dekretalensammlung Papst Gregors IX. (o. O. 1584) vertreten. Weiters finden sich Schriften zur Konzilsgeschichte und vereinzelt Werke von Kirchenvätern (z. B. Augustinus, Thomas von Aquin).

2.6 In der Fachgruppe Klassische Altertumswissenschaften (671 Titel) sind Ausgaben klassischer Autoren zu finden, z. B. Caesars Commentarii de bello civili (1860), Cassius Dios Historia Romana (1890-1894), Ciceros Opera quae supersunt omnia ac deperditorum fragmenta (1826 ff.), Q. Curtius Rufus' De gestis Alexandri Magni regis Macedonum libri qui supersunt octo (1859), Dionys von Halikarnaß' Antiquitatum Romanarum quae supersunt (1885) und M. Terentius Varros De lingua Latina (1885). An Sammlungen sind das Corpus Inscriptionum Rhenanarum (1867) und das Corpus Papyrorum Raineri (1895) zu erwähnen. Ferner ist in dieser Abteilung eine Ausgabe des Neuen Testaments (1882) in griechischer Sprache zu finden.

2.7 Das Römische Recht (1549 Titel) wird hauptsächlich durch lateinische Texte der römischen Juristen repräsentiert, die einen tscheidenden Anteil an der Rechtsentwicklung hatten (u. a. Gaius, Julianus, Ulpian, Paulus). Eine bedeutende Sammlung der Kaisergesetze, der Codex Theodosianus, liegt in einer kommentierten Fassung von Jacobus Gothofredus (1671) vor, die Gesetzgebung Kaiser Justinians, das Corpus iuris civilis, in einer Ausgabe von 1602. Die Weiterentwicklung des Römischen Rechts in Deutschland wird durch Friedrich Karl von Savignys Werke System des heutigen römischen Rechts (1840- 1849) und Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter (1834-1851) dokumentiert.

2.8 Den größten Anteil am Altbestand hat mit 1958 Titeln die Abteilung Deutsches Recht, die neben Literatur zur geschichtlichen Entwicklung des Rechts in Deutschland auch Werke zur Rechtsentwicklung im übrigen Europa enthält. Unter den mittelalterlichen Rechtsquellen in deutscher Sprache sind Landrechte einzelner Länder, z. B. der Sachsenspiegel (Leipzig 1539), vorhanden. An Weistümern, Stadtrechten und Reichsrechten finden sich Ausgaben aus dem 18. und 19. Jh, darunter Jakob Grimms Weistümer (1840-1878) und Österreichische Stadtrechte und Satzungen aus dem XII. und XIII. Jahrhundert (o. O. und J.).

2.9 Ca. 1516 Titel - sämtliche aus dem 19. Jh - gibt es zum österreichischen Recht. Davon entfallen 347 auf das Staatsrecht, u. a. Werke von Samuel Pufendorf (Über die Verfassung des deutschen Reiches, 1870) und Friedrich Tezner (Der österreichische Kaisertitel, das ungarische Staatsrecht und die ungarische Publizistik, 1899). Das Verwaltungsrecht ist mit ca. 575 Titeln vertreten, darunter Lorenz von Steins Handbuch der Verwaltungslehre und des Verwaltungsrechts mit Vergleichung der Literatur und Gesetzgebung von Frankreich, England und Deutschland (1870) und Joseph von Sonnenfels' Grundsätze der Polizey, Handlungs- und Finanzwissenschaft (1787). Rund 290 Titel sind dem Zivilrecht zugeordnet, u. a. Adolf Exners Die Lehre vom Rechtserwerb durch Tradition nach österreichischem und allgemeinem Recht (1867), Franz von Zeillers Das natürliche Privat-Recht (1802) und der Commentar über das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch für die gesammten Deutschen Erbländer der österreichischen Monarchie (1811-1813).

3.KATALOGE

3.1 Allgemeine Kataloge

Nominalkatalog [begonnen 1932, nach PI]

Schlagwortkatalog [begonnen 1942]

Standortkataloge zum Bestand (Freihandaufstellung) der 4 Lesesäle

[alle Kataloge in Zettelform]

Zeitschriftenbestände sind in der Österreichischen Zeitschriftendatenbank nachgewiesen.

3.2 Sonderkataloge

Katalog der Festschriftenartikel

[in Zettelform, ab 1978]

Zeitschriftenliste

Hostek, Ute: Von einer juridischen Seminarbibliothek zur Fakultätsbibliothek für Rechtswissenschaften. In: Ronald Zwanziger (Hrsg.): Hundert Jahre Universitätsbibliothek Wien im Haus am Ring 1884-1984. Wien 1984, S. 149-152 (Biblos-Schriften, 126)

5. VERÖFFENTLICHUNGEN ZU DEN BESTÄNDEN

Neuerwerbungsliste der Fakultätsbibliothek für Rechtswissenschaften [Xerokopie, 1976 ff.]

Jahresberichte der Universitätsbibliothek [1980 ff., enthalten Bestandsstatistik und Berichte über besondere Vorkommnisse in der Fakultätsbibliothek]

Stand: September 1992

Ute Hostek


Quelle: Handbuch der historischen Buchbestände in Deutschland. Digitalisiert von Günter Kükenshöner.
Hrsg. von Bernhard Fabian. Hildesheim: Olms Neue Medien 2003.